Trump will „Transgender-Wahnsinn“ beenden

UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert „Selbstbestimmungsgesetz“ der Bundesregierung

1 Nov. 2024 08:50 Uhr

Eine UN-Expertin hat das kontrovers diskutierte deutsche „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) scharf kritisiert. Es tritt am 1. November in Kraft. Das Gesetz beeinträchtige die Sicherheit von Mädchen und Frauen, die nun der Gefahr von Gewalt ausgesetzt seien.

Die aktuelle Pressemitteilung der UN-Menschenrechtsexpertin Reem Alsalem moniert in der unmissverständlichen Kritik, dass das sogenannte „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) nicht ausreichend auf die nun zu befürchtenden Folgen für Frauen und Mädchen eingeht. Das Gesetz soll es ab dem 1. November „für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen“, so die Pläne der Ampelregierung. Alsalem sieht die Gefahr des Missbrauchs „durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter“.

Grundsätzlich können ab dem 1. November „alle Personen, die volljährig sind, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern oder ganz streichen lassen“, so die finale Umsetzung einer kontrovers wahrgenommenen Gesetzesgrundlage, welche am 12. April dieses Jahres im Bundestag durch die Stimmen der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der Partei Die Linke beschlossen und final durch den Bundesrat bestätigt wurde.

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Am 1. November tritt das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) in Kraft.

Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte dazu am Montag eine Erläuterung. Demnach soll es das Gesetz „für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen“.  Zukünftig können Menschen ganz eigenständig entscheiden, ob und wann sie ihr Geschlecht ändern wollen. Man benötigt dazu weder ein ärztliches Gutachten noch eine richterliche Entscheidung.

Betroffene Personen müssen sich drei Monate vor der Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt anmelden. Sie verpflichten sich damit auch, einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass zu beantragen. Für andere Dokumente wie Führerschein oder Zeugnisse besteht keine Änderungsverpflichtung, jedoch kann man deren Änderung auch beantragen.

Interessanterweise schreibt das Ministerium, die betroffenen Personen können nach dem Gesetz ihren Geschlechtseintrag ändern – in den ausführenden Erklärungen der Ministerialverwaltung heißt es an keiner Stelle, dass sie damit ihre tatsächliche Geschlechtszugehörigkeit oder ihr Geschlecht an sich ändern. Auch Kinder und Jugendliche dürfen ihren Geschlechtseintrag ändern. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Eltern den Antrag abgeben.

Bei kleinen Kindern bis zum Alter von 5 Jahren darf die Änderung des Geschlechtseintrags ohne Einverständnis der Kinder erfolgen. Ab dem Alter von 5 Jahren muss sich das Kind mit der Änderung des Geschlechtseintrags einverstanden erklären. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst abgeben, benötigen dafür aber die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Laut einem Bericht der Fuldaer Zeitung ist die Änderung ganz unbürokratisch.

Die UN-Menschenrechtsexpertin Reem Alsalem erklärt in der Mitteilung:

„Das Geschlechterselbstbestimmungsgesetz enthält nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen, um einen Missbrauch des Verhaltens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, auch in geschlechtergetrennten Räumen.“

Das Gesetz ziele zwar darauf ab, die Rechte von Transgender-Personen zu stärken, jedoch würden gleichzeitig „die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen untergraben, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind“.

Alsalem erklärt weiter, dass die im Gesetz vorgenommene „Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht“ schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen „in Räumen wie Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben wird. Sie warnt zudem davor, dass das Gesetz „die besonderen Bedürfnisse weiblicher Gewaltopfer nicht ausreichend berücksichtigt“. Alsalem wird mit der Wahrnehmung zitiert:

„Diese Herausforderungen werden durch das Verbot des Gesetzes, ohne Zustimmung das Geschlecht und den Namen einer Person zu erfahren, zu erforschen oder zu erfragen, noch verschärft. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

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Zu der nun geltenden Tatsache des Gesetzes, dass es Kindern im Alter von 14 Jahren erlaubt ist, „ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern, auch gegen den Rat ihrer Eltern, wenn ein Familiengericht dies genehmigt“, erklärt die UN-Mitarbeiterin:

„Der Wegfall der bisherigen Verpflichtung zur therapeutischen Begleitung kann dazu führen, dass Kinder unter unangemessenen Druck gesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen.“

Alsalem forderte daher bereits im Juni die deutsche Bundesregierung in einem 17-seitigen Schreiben auf, „unverzüglich Schritte zu unternehmen, um diese kritischen Mängel zu beheben, unter anderem durch die Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs des Gesetzes und durch die Sicherstellung der vorrangigen Beibehaltung geschlechtsneutraler Räume für Frauen und Mädchen“.

In dem vierseitigen Antwortschreiben der Bundesregierung in Form einer Verbalnote heißt es unter anderem dazu wörtlich auf Seite 2:

„Der Verband der Frauenhäuser begrüßte das neue Gesetz ausdrücklich und äußerte seine Besorgnis über die zunehmende Gewalt gegen intersexuelle und transgender Personen, die sich als weiblich identifizieren und deren besondere Marginalisierung. Der Verband weist darauf hin, dass Frauen in ihrer ganzen Vielfalt Schutz vor Gewalt erhalten sollten.“

Zuvor wird im Antwortschreiben erläutert, dass „Gewalt gegen Frauen ‒ vor allem durch Cis-Männer ‒ nach wie vor Realität ist„. Die Bundesregierung hätte daher das Schreiben, „dass sie in Ihrer Eigenschaft als unabhängige Sachverständige abgegeben haben, gebührend zur Kenntnis genommen“.

Georgisch-orthodoxe Kirche begrüßt einschränkendes „LGBTQ-Gesetz“

https://rtde.podbean.com/e/initiationsritual-fur-die-elite-der-padophilie-skandal-um-p-diddy-erschuttert-die-usa/

Nur zwei Geschlechter – Trump will „Transgender-Wahnsinn“ beenden

https://rumble.com/v623saq-trump-werden-dem-transgender-wahnsinn-ein-ende-setzen.html

Donald Trump will vom ersten Tag seiner Präsidentschaft an Maßnahmen gegen die Rechte von Transgender-Personen ergreifen. Er möchte durchsetzen, dass die US-Regierung nur noch zwei Geschlechter anerkennt.

Der designierte US-Präsident Donald Trump hat am Sonntag bei einer Veranstaltung mit dem Motto „AmericaFest“ in Phoenix im US-Bundesstaat Arizona angekündigt, den „Transgender-Wahnsinn“ bereits am ersten Tag seiner Amtszeit zu beenden. Als Teil seiner politischen Agenda versprach er, in mehreren Bereichen Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechte von Transgendern einschränken sollen.

https://rumble.com/v5btvuq-markus-ganserer-will-eltern-kriminalisieren-die-geschlechtsumwandlung-ihrer.html

Missbrauch der Unschuld: Wie weit darf Toleranz gehen?

Trump erklärte, er werde „die sexuelle Verstümmelung von Kindern beenden“ und Trans-Personen aus dem Militär und aus Schulen verbannen. Außerdem kündigte er an, Männer aus dem Frauensport herauszuhalten und festzulegen, dass die offizielle Politik der US-Regierung nur zwei Geschlechter anerkenne: männlich und weiblich. 

Transmenschen sind Personen, die sich nicht dem biologischen Geschlecht zugehörig fühlen, mit dem sie geboren wurden.

Der US-Kongress hat vor kurzem einen Verteidigungshaushalt verabschiedet, der unter anderem die Finanzierung bestimmter Betreuungsmaßnahmen für Transgender-Kinder, deren Eltern im Militär dienen, blockiert. Präsident Joe Biden hat angekündigt, Gesetze, die die Transgender-Community diskriminieren, per Veto zu blockieren.

Die Rechte von Transgendern sind seit Jahren ein heiß umstrittenes Thema in der US-Politik, wobei die US-Bundesstaaten unter demokratischer und republikanischer Kontrolle zum Teil gegensätzliche Gesetzesinitiativen ergriffen haben, etwa bezüglich medizinischer Behandlungen und der Frage, welche Bücher zu dem Thema in Schulbibliotheken zugänglich sein sollen.

Russische Duma verbietet Adoption von Kindern in Ländern mit legaler Geschlechtsumwandlung

Neben seinen Plänen zur Transgender-Politik skizzierte Trump eine Reihe weiterer Vorhaben, darunter die Bekämpfung von Migrantengewalt. „Wir werden nicht mehr besetzt, wir werden nicht mehr überrannt, wir werden nicht mehr erobert werden“, sagte er. Drogenkartelle sollen ihm zufolge als ausländische Terrororganisationen eingestuft werden. Der Republikaner versprach auch, den Ukraine-Konflikt zu beenden und den Nahen Osten zu befrieden.

Mit seiner Amtseinführung am 20. Januar würden die USA für immer ein neues Kapitel aufschlagen, weg von den „vier langen, schrecklichen Jahren des Scheiterns“ unter US-Päsident Joe Biden und Kamala Harris. Trump betonte, dass Amerikas „goldenes Zeitalter“ bevorstehe.

Bericht: Trump will Transgender aus der US-Armee entlassen


Missbrauch der Unschuld: Wie weit darf Toleranz gehen?

23 Dez. 2024 10:39 Uhr

Riesen-Wirbel im „ORF“-Betriebskindergarten! Ein Plakat mit nackten Transgender-Menschen, aufgehängt in einem Kindergarten – einem Betriebskindergarten des „ORF“, wohlgemerkt. FPÖ verlangt Streichung aller Förderungen für den KIWI-Kindergarten.

Missbrauch der Unschuld: Wie weit darf Toleranz gehen?
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Von Hans-Ueli Läppli

Ein Plakat mit nackten Transmännern wurde im ORF-Betriebskindergarten Kinder in Wien „KIWI“ aufgehängt. Als Eltern ihren Unmut darüber deutlich äußerten, verloren ihre beiden Kinder den Betreuungsplatz.

Printscreen: Krone Zeitung

Die Geschäftsleitung der Einrichtung rechtfertigte dies mit der Notwendigkeit einer frühzeitigen Aufklärung – sogar für Einjährige.

„Es ist ein unfassbarer Skandal, dass Kleinkinder in Wiener Kindergärten mit verstörender Transgender-Propaganda konfrontiert werden und der ORF dies auch noch aktiv unterstützt. Hier ist Feuer am Dach, und es muss sofort gehandelt werden“, reagiert schockiert der Wiener FPÖ-Obmann und Stadtrat Dominik Nepp über einen Bericht der Kronen Zeitung.

Bemerkenswert ist, dass die Leitung des KIWI-Kindergartens in den Händen der ehemaligen Wiener ÖVP-Obfrau Christine Marek liegt.

„Einmal mehr zeigt sich, dass die ÖVP im Kampf gegen den Transgender-Wahnsinn völlig unglaubwürdig ist“, kritisiert Nepp

Als zwei Eltern ihren Unmut äußerten, wurden sie prompt aus der Einrichtung geschmissen. Ihre Kinder – ein und vier Jahre alt – verloren ihren Betreuungsplatz.

„Die Frühsexualisierung von Kleinstkindern ist nicht nur unverantwortlich, sondern ein massiver Angriff auf die elterlichen Rechte und den Schutz unserer Kinder. Besonders skandalös ist, dass berechtigte Beschwerden von Eltern dazu führen, dass deren Kinder aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden. Solche Zustände sind völlig inakzeptabel und müssen Konsequenzen nach sich ziehen“, fordert Nepp.

Die Geschäftsleitung plädiert für sexuelle Aufklärung ab dem ersten Lebensjahr! Ab einem Jahr, meine Damen und Herren! Das ist keine Erziehung mehr – das ist ideologisch motivierter Missbrauch!

UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert "Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesregierung

Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen, unter anderem Sven Lehmann (3. v. r.), der erste „Queerbeauftragte“ einer Bundesregierung, als vehemente Unterstützer des kritisierten „Gesetzes zur Geschlechterselbstbestimmung“, Juli 2024

UN-Menschenrechtsexpertin kritisiert „Selbstbestimmungsgesetz“ der Bundesregierung

Oder wie nennt man es sonst, wenn man Kleinkinder mit solchem Unsinn konfrontiert? Vielfalt der Körper? Oder vielleicht doch eher Vielfalt der Ideologien, die unseren Kindern aufgezwungen werden?

Und die Eltern – diese armen Eltern – wurden von allen KIWI-Einrichtungen ausgeschlossen. Ihre Kritik hat sie alles gekostet!

„Dem Verein KIWI, der offenbar derart verantwortungslos mit unseren Kindern umgeht, sind sämtliche Förderungen – sowohl von der Stadt Wien als auch vom ORF – sofort zu entziehen. Ein derartiger Kindergartenbetreiber darf unter keinen Umständen weiterhin auf unsere Kinder losgelassen werden. Diese absurde linke Indoktrinierung hat in Wiener Kindergärten nichts verloren“, betont Nepp.

Das ist die Welt, in der wir leben. Eine Welt, in der wir den ORF – diese linksgrünwoke Propagandaorgel – mit unseren Gebühren finanzieren. Wofür? Für eine Institution, die nicht reformierbar ist. Ideologen, Woke-Irre, Tastatur-Aktivisten – sie alle sitzen dort und glauben, sie könnten uns erziehen.

„Es gab mehrere persönliche Gespräche mit der Familie, leider konnte die Vertrauensbasis nicht mehr hergestellt werden“, erklärte ein Sprecher.

Der Kindergartenbetreiber verteidigte sein Vorgehen mit der Begründung, Vielfalt, Selbstakzeptanz und ein positives Körpergefühl bei Kindern fördern zu wollen.

Georgisch-orthodoxe Kirche begrüßt einschränkendes „LGBTQ-Gesetz“

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. 

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