Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem G20-Gipfeltreffen vom 2. April 2009 in London

P6_TA(2009)0330

Die Tage von Ursulas Kommission sind gezählt und das Parlament erhebt sich.

https://www.youtube.com/watch?v=LnqpdGVaNFU

AfD jetzt gesichert rechtsextrem

https://www.youtube.com/watch?v=qWOkbiQAr-U


„Tyrannei“-Vorwurf Rubios

US-Außenminister Marco Rubio kommentierte auf X das gestern veröffentlichte AfD-Gutachten und bezeichnete die „rechtsextreme“ Einstufung der Partei als „eine verdeckte Tyrannei“ und warf Berlin vor, dass die Überwachung der größten Oppositionspartei durch deren „Spionagebehörde“ Tyrannei sei. 

Solche geheimdienstlichen Aktionen hätten nichts mit Demokratie zu tun:

„Deutschland hat seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie – es ist verdeckte Tyrannei. Wirklich extremistisch ist nicht die populäre AfD – die bei den jüngsten Wahlen den zweiten Platz belegte –, sondern die tödliche Einwanderungspolitik des Establishments mit offenen Grenzen, die die AfD ablehnt. Deutschland sollte seinen Kurs ändern.“

Musk reagierte auf die gestrigen Ereignisse in Deutschland mit der X-Bemerkung:

„Ein Verbot der AfD, der populärsten Partei Deutschlands, wäre ein extremer Angriff auf die Demokratie.“

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der beim Londoner G20-Gipfeltreffen abgegebenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs und ihrer Erklärungen zur Stärkung des Finanzsystems (Strengthening the financial system) sowie zur Bereitstellung von Mitteln durch die internationalen Finanzinstitutionen (Delivering resources through the international financial institutions),

–  in Kenntnis der am 2. April 2009 veröffentlichten OECD-Liste der Länder, die sich nicht an internationale Standards zum Austausch steuerlicher Informationen halten,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. März 2009,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. März 2009 mit dem Titel „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)114),

–  in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Expertengruppe zur Finanzaufsicht in der EU, die unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière tagte,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)706),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm (A6-0063/2009),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. April 2009 mit dem Titel „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“ (KOM(2009)160),

–  in Kenntnis des vor kurzem veröffentlichten IWF-Berichts mit dem Titel „The Implications of the Global Financial Crisis for Low-Income Countries“,

–  in Kenntnis der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und der Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten, die Beseitigung von Hunger und Armut voranzutreiben,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen „Out of Crisis – Opportunity“ vom 16. Februar 2009, in dem die Gruppe der Zwanzig nachdrücklich aufgefordert wird, einen weltweiten „Grünen New Deal“ auf den Weg zu bringen,

–  unter Hinweis auf den Bericht der IAO „The Financial and Economic Crisis: A Decent Work Perspective“ vom 24. März 2009, in dem die Gruppe der Zwanzig eindringlich aufgefordert wird, ein koordiniertes Paket von Anreizen aufzulegen, die dem sozialen Schutz und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Welt immer tiefer in eine Rezession hineingerät, deren Auswirkungen wohl kein Land und keinen Wirtschaftszweig verschonen werden; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskraft 2009 weltweit in raschem Niedergang begriffen ist und 2010 auch den optimistischsten Voraussagen nach nur eine langsame Erholung zu erwarten ist,

B.  in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die reale Wirtschaft zu außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen geführt haben, die zügige, gezielte, befristete und angemessene Maßnahmen und Entscheidungen erfordern, damit Lösungen für eine bislang ungekannte globale Wirtschaftslage und Beschäftigungssituation gefunden werden können,

C.  in der Erwägung, dass das mangelnde Vertrauen in die Finanz- und Kapitalmärkte, die zunehmende Arbeitslosigkeit und der schrumpfende Welthandel nunmehr die wichtigsten Herausforderungen bei der Bekämpfung der Talfahrt der Wirtschaft weltweit und auf europäischer Ebene darstellen,

D.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Rezession als Chance zur Förderung der Ziele von Lissabon und Göteborg und der globalen Verpflichtung zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Klimawandel und zur Verringerung des Energieverbrauchs genutzt werden sollte,

E.  in der Erwägung, dass der Globale Plan für Wiederaufschwung und Reform folgende Ziele beinhaltet: 1) Wiederherstellung von Vertrauen, Wachstum und Arbeitsplätzen, 2) Sanierung des Finanzsystems zur Wiederbelebung der Kreditvergabe, 3) verstärkte Finanzmarktregulierung und Wiederherstellung von Vertrauen, 4) Finanzierung und Reform der internationalen Finanzinstitutionen zur Überwindung der Krise und zur Vorbeugung künftiger Krisen, 5) Förderung des Welthandels und der weltweiten Investitionen sowie Bekämpfung von Protektionismus und Förderung des Wohlstands und 6) Verwirklichung eines integrativen, ökologisch ausgerichteten und nachhaltigen Wiederaufschwungs,

F.  in der Erwägung, dass eine internationale Koordinierung von wesentlicher Bedeutung sowohl für die Wiederbelebung als auch für den Wiederaufbau der Weltwirtschaft ist,

G.  in der Erwägung, dass sich die Mitgliedschaft im Euroraum nachweislich positiv auf die wirtschaftliche Stabilität in den entsprechenden Mitgliedstaaten ausgewirkt hat, was ihren Bemühungen um die Einhaltung der Kriterien von Maastricht und des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie dem ihren Volkswirtschaften gebotenen Schutz vor Währungsschwankungen zu verdanken ist,

H.  in der Erwägung, dass sich mehrere Mitgliedstaaten ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenübersehen und einige von ihnen sich mit dem Ersuchen um Beistand an IWF und EU wenden mussten,

I.  in der Erwägung, dass die Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere die Beseitigung von extremer Armut und Hunger, der Zusammenarbeit der AKP-Staaten und der EG im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou zugrunde liegen müssen,

J.  in der Erwägung, dass eine Reihe von Geberländern infolge der Finanzkrise ihren Finanzbeitrag zu der öffentlichen Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer reduziert haben und damit die Bemühungen um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele gefährden,

K.  in der Erwägung, dass die AKP-Länder von Warenexporten abhängen, die mehr als 50 % ihrer Deviseneinkünfte ausmachen, und dass sich die Finanzkrise in sinkenden Ausfuhren aus und Überweisungen in viele Entwicklungsländer, einem eingeschränkten Zugang zu Krediten, verminderten Auslandsdirektinvestitionen und dem Verfall der Rohstoffpreise niederschlägt,

L.  in der Erwägung, dass Offshore-Finanzzentren die Möglichkeit zur missbräuchlichen Umgehung von Steuer- und Finanzvorschriften und zur Steuerhinterziehung bieten,

M.  in der Erwägung, dass der Welthandel durch den Mangel an Krediten und Finanzmitteln und das generelle Schrumpfen der Weltwirtschaft langsamer wächst,

N.  in der Erwägung, dass eine starke multilaterale Zusammenarbeit erforderlich ist, damit es nicht zu protektionistischen Maßnahmen kommt, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgerufen werden könnten,

Allgemeine Anmerkungen

1.  begrüßt den von der Gruppe der Zwanzig vorgelegten Globalen Plan für Wiederaufschwung und Reform; stellt fest, dass der Globale Plan im Einklang mit den bereits innerhalb der Europäischen Union unternommenen Bemühungen steht, miteinander kollidierende Maßnahmen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben, zu vermeiden; befürwortet die auf dem G20-Gipfel formulierte Einsicht, dass eine globale Krise eine globale Lösung sowie eine integrierte Strategie zur Wiederherstellung von Vertrauen, Wachstum und Arbeitsplätzen erforderlich macht; ist der Auffassung, dass es diese Einsicht gebietet, dass beim nächsten G20-Gipfel im Frühherbst dieses Jahres ernsthafte Folgemaßnahmen getroffen werden;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Aufgabe, die die Führungspersönlichkeiten der Weltgemeinschaft zu bewältigen haben, nicht darin liegt, Notlösungen für das bestehende Finanz- und Wirtschaftssystem zu finden, sondern zu erkennen, dass ein neues Gleichgewicht innerhalb des Regelungsrahmens hergestellt werden muss, das die ökologische und soziale Nachhaltigkeit, Chancen, das wiederbelebte Wachstum der Weltwirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen berücksichtigen würde; fordert, dass eine bessere und allumfassende Regulierung und Aufsicht für einen neuen Regulierungs- und Steuerungsrahmen entwickelt wird; ist der Ansicht, dass sich die Gruppe der Zwanzig mit dem weltweiten Ungleichgewicht im Bereich Handel und Finanzen hätte befassen sollen, welches eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise gespielt hat;

3.  betont, dass alle eingegangenen Verpflichtungen vollständig eingehalten, rasch umgesetzt und auf nationaler wie internationaler Ebene weiter ausgebaut werden müssen, damit wieder Vertrauen geschaffen und größtmögliche Effizienz hergestellt wird; nimmt die Anweisung an FSB und IWF zur Kenntnis, die Fortschritte bei dem vereinbarten Aktionsplan zu beobachten, und fordert beide auf, dem Europäischen Parlament ihren Bericht vorzulegen;

4.  hebt hervor, dass es vorrangig ist, die reale Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, das Funktionieren der Kapitalmärkte und der Kreditvergabe sicherzustellen, Beschäftigung zu fördern und nachhaltig zu gestalten sowie die Menschen vor den Folgen der Krise zu schützen, wobei die Ärmsten und die besonders schutzbedürftigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit genießen sollen;

5.  befürwortet, dass die Gruppe der Zwanzig sich weitgehend für Lösungen auf der Grundlage von Darlehen und Bürgschaften entschieden hat, was die wirtschaftlichen Effekte maximieren und gleichzeitig dazu beitragen wird, die langfristigen Auswirkungen der Konjunkturprogramme im Umfang von über einer Billion USD auf die Staatskassen zu verringern;

Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung

6.  begrüßt das Übereinkommen, zusätzlich 832 Mrd. EUR für den IWF und andere Finanzinstitutionen sowie die Handelsfinanzierung bereitzustellen, sowie die Verpflichtung, nachhaltige steuerpolitische Anstrengungen zu unternehmen, um Kreditvergabe, Wachstum und Arbeitsplätze in der Weltwirtschaft wieder herzustellen und dabei langfristige finanzpolitische Nachhaltigkeit zu gewährleisten; bedauert jedoch, dass keine zusätzlichen europäischen steuerpolitischen Anreize vereinbart worden sind; räumt ein, dass der Handlungsspielraum in jedem Land ein anderer ist, dass aber jedes Land den Rahmen seiner Möglichkeiten ausschöpfen muss;

7.  erkennt die wesentliche Rolle der Zentralbanken bei diesen Bemühungen und deren rasche Zinssenkungen an und begrüßt die Verpflichtung der Gruppe der Zwanzig, keinen Wettlauf bei der Abwertung nationaler Währungen einzuleiten, was einen Teufelskreis auslösen könnte; begrüßt es, dass die EZB zur Beschleunigung des Wachstums mehrmals hintereinander die Zinsen gesenkt und rasch kurzfristige finanzielle Fazilitäten zur Wiederankurbelung der Kreditvergabe der Banken untereinander bereitgestellt hat; weist erneut auf die Notwendigkeit hin, Voraussetzungen zu schaffen, die die Weitergabe von Zinssenkungen an Kreditnehmer erleichtern; ruft dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzmärkte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wieder ordnungsgemäß zu erfüllen, einschließlich dringender Schritte zur raschen Wiederherstellung der inländischen Kreditvergabe sowie der internationalen Kapitalströme;

8.  stellt mit Besorgnis fest, dass Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite rapide ansteigen; betont, wie wichtig es ist, schnellstmöglich wieder zu soliden Staatsfinanzen zurückfinden und auf lange Sicht für steuerliche Nachhaltigkeit zu sorgen, damit kommenden Generationen keine zu schwere Last auferlegt wird; vermerkt, dass dies jeweils vor dem Hintergrund der Gesamtverschuldung betrachtet werden sollte;

9.  bedauert, dass das Ungleichgewicht der Weltwirtschaft, das der Finanzkrise zugrunde liegt, auf dem G20-Gipfeltreffen nicht thematisiert wurde; weist darauf hin, dass es zur Verhinderung künftiger Finanzkrisen notwendig ist, sich mit den Ursachen dieser Krise (wie dem mit riesigen chinesischen Handelsüberschüssen finanzierten gewaltigen Staatsdefizit der Vereinigten Staaten) auseinanderzusetzen, und dass dies mit Folgen verbunden ist, die weit über den Bereich der Regulierung des Banken- und Finanzsektors und der institutionellen Steuerung hinausreichen; vertritt die Auffassung, dass eine tragfähige multilaterale Antwort auf die Krise es auch erfordert, dass die Ursachen der Ungleichgewichte bei den Wechselkursen und der Schwankungen der Rohstoffpreise innerhalb eines multilateralen Rahmens angepackt werden; drängt den Europäischen Rat aus diesem Grund, eine gemeinsame Position anzunehmen, damit diese Fragen auf dem nächsten G20-Gipfeltreffen in New York in Angriff genommen werden;

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

10.  begrüßt das gemeinsame Konzept für eine bessere Regulierung des Finanzsektors und für eine Verbesserung der Finanzaufsicht auf der Grundlage von größerer Kohärenz und systematischer Zusammenarbeit zwischen den Ländern; fordert alle Regierungen mit Nachdruck auf, ihren auf dem G20-Gipfeltreffen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen; vertritt die Auffassung, dass die Entscheidungen und Verpflichtungen des G20-Gipfeltreffens nicht dem Maximum entsprechen, sondern ein Minimum abdecken; begrüßt, dass die EU einen ehrgeizigeren Ansatz vertritt, was den Umfang von und die Anforderungen an Regulierung und Aufsicht betrifft;

11.  betont, wie wichtig es ist, dass im Finanzsektor wieder Vertrauen geschaffen wird, welches der Schlüssel für die Wiederherstellung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft und der internationalen Kapitalströme ist; besteht auf der Notwendigkeit, rasch eine Lösung für wertgeminderte Vermögenswerte von Banken zu finden, die die Kreditvergabe beschränken; dringt darauf, dass die EU-Regierungen und die zuständigen staatlichen Stellen bei den Banken eine vollständige, transparente Offenlegung von Wertminderungen von Vermögenswerten in Bilanzen erreichen und dabei die Leitlinien der Kommission zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im Bankensektor der Gemeinschaft berücksichtigen sowie unter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften koordiniert vorgehen; fordert die G20-Regierungen auf offenzulegen, wie ihre Programme zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte funktionieren und mit welchen Ergebnissen; empfiehlt, die internationale Zusammenarbeit möglichst stark auszuweiten und Protektionismus in der Finanzwelt und bei der Regulierung zu bekämpfen;

12.  begrüßt die Entscheidung, alle systemrelevanten Institutionen, Märkte und Instrumente (einschließlich Hedgefonds) zu regulieren und zu überwachen, ist aber der Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ein Übermaß an Spekulationen auszuschließen, und meint, dass sich Regulierung und Aufsicht auch auf Aktivitäten beziehen müssen, die in ihrem jeweiligen Einzelumfang als nicht systemrelevant angesehen werden können, in ihrer Gesamtheit aber ein potenzielles Risiko für die Finanzstabilität darstellen; besteht darauf, dass wirkungsvolle Mechanismen für Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden entwickelt werden müssen, damit für eine wirkungsvolle grenzüberschreitende Aufsicht gesorgt wird und gleichzeitig die offenen Märkte geschützt werden;

13.  befürwortet den Beschluss der G20-Länder, die Basel-II-Kapitalrichtlinie anzunehmen, und die Bemühungen um eine schnellstmögliche Verschärfung der Standards für die Aufsicht über Finanzdienstleister;

14.  ist der Auffassung, dass die Grundsätze für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Krisenmanagement dringend der Umsetzung auf hoher Ebene bedürfen; dringt vor dem Hintergrund der zunehmenden Verflechtung der nationalen Finanzsysteme darauf, dass die einschlägigen Behörden auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, um für Finanzkrisen gerüstet zu sein und diese zu bewältigen;

15.  begrüßt den Beschluss der Gruppe der Zwanzig, sich für Integrität und Transparenz auf den Finanzmärkten sowie eine höhere Verantwortung für Finanzakteure einzusetzen; begrüßt die Zusage der Gruppe der Zwanzig, Vergütungsregelungen nachhaltiger als Teil der Überprüfung der Finanzregulierung zu reformieren, und besteht darauf, dass es wichtig ist, Anreize an langfristige Leistung zu koppeln, solche Anreize zu vermeiden, die zu Verantwortungslosigkeit verleiten, und eine branchenweite Anwendung der neuen Grundsätze sicherzustellen, damit gleiche Ausgangsbedingungen hergestellt werden; beabsichtigt, die tatsächliche Umsetzung der Grundsätze in Bezug auf Gehälter und Vergütungen in Finanzinstitutionen weiterhin äußerst wachsam zu beobachten, und ruft dazu auf, in diesem Bereich härtere Maßnahmen zu beschließen;

16.  begrüßt die Maßnahmen zu den Kreditrating-Agenturen, mit denen die Transparenz erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden verstärkt werden soll; zeigt sich besorgt über den Mangel an Wettbewerb in dieser Branche und fordert erheblich niedrigere Schwellen für den Markteintritt;

17.  begrüßt die Absicht, einheitliche Rechnungslegungsstandards zu vereinbaren; bedauert, dass das Financial Accounting Standards Board (FASB) für Marktakteure in den USA die Definition des beizulegenden Zeitwerts geändert hat, und fordert die Kommission dringend auf, IAS 39 an diese Änderungen anzupassen, ohne eine Entscheidung des International Accounting Standards Board (IASB) abzuwarten;

18.  fordert das kommende G20-Gipfeltreffen auf, koordinierte und konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, um alle Steuer- und Regulierungsoasen auszutrocknen und Steuer- und Regulierungsschlupflöcher, die sogar in wichtigen Zentren der Finanzwirtschaft in großem Umfang Steuervermeidung ermöglichen, zu schließen; begrüßt die Erklärung der Gruppe der Zwanzig zum Bankgeheimnis; empfiehlt, auf EU-Ebene einen eigenen angemessenen Rechtsrahmen für Steueroasen zu beschließen, und ruft seine internationalen Partner auf, dies ebenfalls zu tun;

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

19.  unterstützt uneingeschränkt den Beschluss, die zentrale Rolle der Koordinierung der vereinbarten Aufgaben dem neu benannten und erweiterten Gremium für Finanzstabilität (Financial Stability Board) zu übertragen; unterstützt den Beschluss der Gruppe der Zwanzig, dieses mit einer stärkeren institutionellen Grundlage und größeren Befugnissen auszustatten; hebt hervor, wie wichtig gemeinsame Prinzipien und die Angleichung der Regelungen im Bereich der Finanzdienstleistungen sind, damit gleiche Augenhöhe mit den weltweit agierenden Akteuren auf diesem Markt hergestellt wird;

20.  begrüßt nachdrücklich das Vorhaben der Gruppe der Zwanzig, die internationalen Finanzinstitutionen zu reformieren, und fordert, dass diese Reformen so bald wie möglich anlaufen sollen; erwartet eine weitreichende Reform des weltweiten Wirtschafts- und Finanzsystems, welches Demokratie, Transparenz und Kontrolle fördern und die Kohärenz der Maßnahmen und Verfahren der internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen gewährleisten muss, und dringt auf ein Überdenken der Auflagen, die für die meisten Darlehen des IWF und der Weltbank gelten;

21.  fordert ferner, dass die Entwicklungsländer in den internationalen Finanzinstitutionen besser vertreten sein müssen; begrüßt die Verpflichtung zu offenen, transparenten und auf Leistung ausgerichteten Auswahlverfahren für die Führungspositionen der internationalen Finanzinstitutionen; fordert die EU daher dringend dazu auf, mit einer Stimme zu sprechen;

22.  fordert die Kommission auf, den möglicherweise erforderlichen zusätzlichen Betrag in Form von Sonderziehungsrechten des IWF einzuschätzen, und fordert die EZB auf, eine Bewertung der Auswirkungen dieser Ausweitung auf die weltweite Preisstabilität vorzunehmen;

Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit

23.  unterstützt die Zusage der Gruppe der Zwanzig, die Mittel für die globalen Finanzinstitutionen um 850 Mrd. USD zu erhöhen, um das Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern zu unterstützen; begrüßt die beträchtliche Aufstockung der Finanzmittel des IWF, der die wichtigste Quelle von finanziellem Beistand für Länder mit Zahlungsbilanzproblemen, darunter auch EU-Mitgliedstaaten, ist und dessen Maßnahmen der Stützung des Wachstums in den Schwellen- und Entwicklungsländern gelten;

24.  begrüßt die Fortschritte, die der IWF mit seiner neuen flexiblen Kreditlinie gemacht hat, mit der er sich von seinem früheren starren, von Vorschriften und Auflagen gekennzeichneten Regelwerk für die Kreditvergabe entfernt hat, was durch die kürzlich in dem Bericht über die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf Länder mit niedrigem Einkommensniveau veröffentlichte Erklärung des IWF verdeutlicht wird, nach denen bei der Formulierung der Ausgabenpolitik dem Schutz oder der Ausweitung von Sozialprogrammen Vorrang gegeben oder gebilligte Investitionen gefördert werden sollen und allgemein die Bemühungen um die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele unvermindert weitergeführt werden sollen;

25.  begrüßt das wiederholt geäußerte Bekenntnis zu den Millenniums-Entwicklungszielen und die Zusage, weitere 50 Mrd. USD zur Verfügung zu stellen, um sozialen Schutz zu fördern, den Handel anzukurbeln und die Entwicklung in Ländern mit niedrigem Einkommensniveau zu schützen; fordert, dass diese Gelder nach Möglichkeit in Form von Direktzahlungen und nicht nur als Darlehen ausgezahlt werden, damit die soziale Absicherung und der Handel gefördert werden;

26.  bedauert, dass die Zusagen der Gruppe der Zwanzig zu Handelshilfe und offizieller Entwicklungshilfe unzureichend waren; betont, dass es trotz der im Kommuniqué aufgelisteten Finanzmaßnahmen, mit denen die Mittel für die Entwicklungsländer durch Weltbank und IWF aufgestockt werden sollen, keine spezifische Verpflichtung gegeben hat sicherzustellen, dass Handelshilfe als zusätzliche Finanzierung geleistet wird;

27.  begrüßt die Zusage, Handel und Investitionen weltweit weiter zu fördern; ist jedoch alarmiert angesichts des Rückgangs des Welthandels, der eine weitere Verschärfung der weltweiten Rezession nach sich zu ziehen droht; hebt hervor, wie wichtig ein schneller und erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde ist, durch den die Ungleichgewichte im Welthandelssystem beseitigt werden müssen, welche den Entwicklungsländern großen Schaden zugefügt haben;

28.  widersetzt sich jedweder Form von Protektionismus sowohl in der Realwirtschaft als auch im Finanzsektor als Reaktion auf die rückläufige wirtschaftliche Entwicklung und das Schrumpfen des Welthandels;

29.  ruft das kommende G20-Gipfeltreffen auf, auch die Reform des Welthandelssystems und der Verwaltungsstruktur der WTO anzusprechen, um fairen Handel zu fördern, gegen die Vertiefung der Ungleichheit zwischen dem Norden und dem Süden vorzugehen, die Kohärenz zwischen Handels-, Sozial- und Umweltpolitik zu verbessern und die WTO demokratischer sowie transparenter und rechenschaftspflichtig zu machen;

30.  ruft die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die von ihnen als Reaktion auf die Krise in den Entwicklungsländern ergriffenen Maßnahmen und beschlossenen Instrumente vorzustellen, damit eine koordinierte Reaktion der EU erfolgen kann; ruft dazu auf, die Umsetzung der auf diese Weise definierten Maßnahmen anlässlich des nächsten Monterrey-Berichts zur Entwicklungsfinanzierung zu bewerten;

31.  macht auf die anhaltende Nahrungsmittelkrise aufmerksam, die Sofortmaßnahmen und Reformen erfordert, damit eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung in Entwicklungsländern sichergestellt wird;

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle

32.  begrüßt es, dass die Gruppe der Zwanzig anerkannt hat, wie wichtig eine nachhaltigere Weltwirtschaft ist; betont ferner, dass ein verbindliches Übereinkommen über den Klimawandel auf der bevorstehenden Konferenz in Kopenhagen durchaus von großer Bedeutung ist; betont jedoch, dass die führenden G20-Politiker das breite Spektrum der Herausforderungen betreffend die globale Nachhaltigkeit, darunter auch Krisen der Fischerei, der Waldbestände und der Wasserversorgung, die die Menschen in den Entwicklungsländern am stärksten treffen, anerkennen sollten;

33.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überlegungen über die Zukunft der Strategie für nachhaltige Entwicklung die nötigen Schritte einzuleiten, um den Folgen des Klimawandels für alle Politikbereiche uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

34.  betont, dass das Klima- und Energiepaket wirksamer umgesetzt und verstärkt in erneuerbare Energieträger, Öko-Innovationen, umweltfreundliche Energieträger und Energieeffizienz investiert werden muss, die einen zentralen Bestandteil des energiepolitischen Aktionsplans für den Zeitraum 2010-2014 bilden sollten;

35.  ruft den kommenden G20-Gipfel dazu auf, eine „Agenda für menschenwürdige Arbeit“ zu beschließen, wie sie von der IAO vorgeschlagen wurde, in der die Verpflichtung zur universellen Achtung der Menschenrechte am Arbeitsplatz, zu Kernarbeitsnormen und zur Abschaffung von Kinderarbeit enthalten sind;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EZB, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten der Gruppe der Zwanzig und dem IWF zu übermitteln.

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